Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Hier einige Vorschläge und Fragen, die dir vielleicht als Anregung dienen können:

  • Sich auf das zu konzentrieren, was geht, was man kann. Anstattauf das, was vielleicht nicht mehr geht.
  • Die vorhandene Energie auf das Hier und Jetzt lenken.
  • Sich selbst realistische Ziele setzen.
  • Was ist mir wirklich wichtig? Welche Werte möchte ich leben?
  • Sich weniger/nicht mit anderen Menschen vergleichen.
  • Mit geeigneten Personen über Gefühle, Sorgen und Ängste sprechen (z.B. Ehepartner:in, Familienmitglieder, Freund:innen, andere Menschen mit MS, Therapeut:in/Psycholog:in, Sozalpädag:in).
  • Aktiv bleiben/werden, soweit es geht. Sport und Aktivität hat viele positive Auswirkungen auf Körper und Geist.
  • Es ist völlig okay nach Hilfe zu fragen!

Schwerpunktpraxen findest du zum Beispiel in unserer Klinikliste oder im Internet (z. B. unter www.kvsh.de). Für die Klinikliste bedarf es einer Registrierung auf der Plattform www.ms-wissen.de

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Kurz gesagt: Ja. Es ist jedoch ratsam die bereits vorhandenen Befunde und Untersuchungsergebnisse vollständig vorlegen zu können.

Wie viel und wie Du Deinen Kindern / Deinem Kind erzählen kannst und möchtest hängt von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Reife, Bedürfnisse. Kinder sind ziemlich scharfsinnig und merken schnell, wenn etwas nicht in Ordnung ist, wir empfehlen daher in einer passenden Form das Gespräch mit ihnen zu suchen.

Das Problem muss nicht unbedingt beim Namen genannt werden. Wichtig ist, dass einem Kind auf irgendeiner Ebene versichert wird, dass er*sie nicht alleine gelassen wird und weiter bedingungslos von beiden Elternteilen geliebt wird! 

Je nach Alter und Reife können Kinder behutsam auf die Symptome und mögliche Einschränkungen vorbereitet werden. So verstehen sie besser, wenn etwas mal nicht geht oder nicht mehr so klappt, wie sie es gewohnt sind. Das Leben mit MS ist anders, aber muss deshalb nicht schlecht sein.

Kinder nehmen oft an, dass es einen Grund für die Krankheit geben müsse und kommen manchmal zu dem Schluss, dass sie an der Erkrankung der Eltern schuld sein könnten. Dieses Schuldgefühl sollte angesprochen und am besten “im Keim erstickt” werden. 

MS betrifft die ganze Familie und ändert das gemeinsame Leben. Kinder können aber auch eine Hilfe sein, wenn sie einbezogen werden, ohne dass ihnen Verantwortung übertragen wird, der sie noch nicht gewachsen sind. Es geht also um einen stetigen Prozess, ein gemeinsames Wachsen und ständige Kurskorrekturen, damit sich alle Familienmitglieder gesehen und gehört fühlen.

Es besteht keine generelle Mitteilungspflicht gegenüber der/dem Arbeitgeber:in.

Mit einer einzigen Ausnahme: Wenn sich die Symptome negativ auf die Arbeit auswirken oder eine Gefährdung besteht. Bei beispielsweise Gleichgewichtsstörungen im Beruf Dachdecker:in, muss dies aufgrund der Gefahr der/dem Arbeitgeber:in mitgeteilt werden. Bei Gleichgewichtsstörungen in Ausübung eines kaufmännischen Berufs im Innendienst, muss der/dem Arbeitgeber*in die Erkrankung nicht mitgeteilt werden. 

Es kann aber auch sinnvoll oder notwendig sein, sich gegenüber der/dem Arbeitgeber:in oder Kolleg:innen mitzuteilen. Beispielsweise wenn Probleme bei der Bewältigung der Arbeit auftreten oder eben durch die Erkrankung eine Gefährdung der eigenen oder anderer Personen besteht.

Entschließt man sich, seine Erkrankung auf der Arbeit mitzuteilen, sind die Reaktionen nur schwer kalkulierbar. Häufig hat dies eine Verunsicherung zur Folge, in einzelnen Fällen auch offene Ablehnung. Auf der anderen Seite besteht aber auch die Möglichkeit, dass man Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung seines beruflichen Alltags erhält.

Bei Bewerbungen muss man sich den Fragen des Arbeitgebers stellen. Fragen zu einem Schwerbehindertenausweis muss man wahrheitsgemäß beantworten, sofern sich die Fragen auf die berufliche Tätigkeit beziehen (z.B. „Beeinflusst die Schwerbehinderung die Arbeit negativ?“). Fragen nach Krankheiten sind nur zulässig, wenn sie sich auf Krankheiten beziehen, die die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.

Weitere oder individuelle Fragen kannst Du mit unserem Beratungs-Team klären!

Mit diesem Problem sind viele, insbesondere mobilitätseingeschränkte MS-Erkrankte konfrontiert. Man kann sich bei der Stadt oder der Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein besorgen, was allerdings nicht immer garantiert, dass man auch eine behindertengerechte Wohnung, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, erhält.

Häufig sind auch MS-Erkrankte auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen. Eine Idealwohnung ist in den seltensten Fällen zu finden. Häufig muss die Wohnung den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Die fälligen Umbaumaßnahmen sind häufig kostspielig und können aus eigener Tasche nur selten finanziert werden. Berufstätige können für solche notwendigen Umbaumaßnahmen Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten. Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, können für solche Maßnahmen einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Auch die Sozialämter müssen solche Maßnahmen finanzieren, wenn dies nicht aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch bei der Landeskreditbank ein zinsgünstiger Kredit für solche Umbaumaßnahmen beantragt werden. 

Gerne unterstützen wir Dich bei eventuellen Anträgen!

Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn zum einen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind und zum anderen die Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist.

Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Rente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Ein:e ärztliche:r Gutachter:in gibt eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit ab, auf deren Grundlage über den Antrag entschieden wird.

Jede:r Versicherte hat die Möglichkeit, sich bei seinem/ihrem Rentenversicherungsträger die Höhe einer evtl. Erwerbsminderungsrente ausrechnen zu lassen. Es empfiehlt sich, dies vor Antragstellung zu tun. Anschriften von Auskunfts- und Beratungsstellen können über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de unter der Rubrik "Beratung" abgefragt werden. Wer beabsichtigt, einen Rentenantrag zu stellen, sollte sich vorher möglichst mit seiner behandelnden Ärztin/ seinem behandelnden Arzt besprechen.

Wir stehen Dir ebenfalls zur Seite und beraten Dich.

Durch die Beeinträchtigungen, die Multiple Sklerose mit sich bringen kann, hast Du Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Um diese erhalten zu können, wird ein Grad der Behinderung “GdB” errechnet. Für die Bestimmung des Schweregrads der Behinderung bei MS benutzt der Neurologe/die Neurologin die sogenannte EDSS-Skala (expanded disability severity score). Ab Grad 4,0 besteht z.B. eine relevante Gehbehinderung.

Es werden insgesamt 8 Funktionssysteme untersucht, aus den bestimmten Einzelwerten wird ein Gesamtwert errechnet:

  • Optisches System
  • Hirnstamm
  • Motorik
  • Sensorik
  • Gleichgewicht
  • Vegetativum (Blase, Darm, Sexualfunktion)
  • Kognition und Fatigue
  • Gehfähigkeit

Welche Ansprüche und Unterstützungsleistungen Dir zustehen und was sinnvoll ist, kannst Du im Gespräch mit unserem Beratungs-Team herausfinden. Wir unterstützen Dich gerne!

Ein (Schwer-)behindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt. Er dient dazu, die Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden, Arbeitgebern und anderen nachzuweisen.

Die Schwerbehinderteneigenschaft ermöglicht zahlreiche Hilfen im beruflichen Kontext, z.B.:

  • technische Arbeitshilfen
  • Kraftfahrzeughilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs bzw. zum Umbau eines Vorhandenen
  • Wohnungshilfe zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum bzw. zur entsprechenden Anpassung von Wohnraum
  • Finanzierung von Probearbeitsverhältnissen
  • Gewährung eines Minderleistungsausgleichs an Arbeitgeber
  • den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
  • steuerliche Nachteilsausgleiche

Wenn die Voraussetzungen für weitere Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) vorliegen, kann beispielsweise:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr bzw. die (teilweise) Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch genommen werden
  • ein Behindertenparkausweis beantragt werden bzw., wenn die strengen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall nicht ganz erfüllt sind, eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Parkerleichterungen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Du darüber nachdenkst, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, wende Dich gerne an unser Beratungsteam.

Gibt es Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben?

Dann wende Dich gerne an unsere Geschäftsstelle in Kiel. Hier findest Du alle Ansprechpartner*innen:

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