Antworten auf oft gestellte Fragen

Kurz und verständlich für Sie zusammengefasst

Wir haben hier häufige Fragen zur Mitgliedschaft in der DMSG für Sie zusammengestellt. Individuelle Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft besprechen Sie gerne mit einer unserer Berater*innen der DMSG Schleswig-Holstein. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen.

Einmal im Jahr werden die Mitgliedsbeiträge für das Kalenderjahr per Lastschrift vom Konto eingezogen. Diese Zahlweise ist für beide Seiten die bessere Variante: Als Mitglied muss man nicht selbst daran denken, rechtzeitig den Beitrag zu überweisen, denn bis spätestens zum 30.06. des jeweiligen Jahres ist er zu entrichten.
Wenn Sie jedoch mit einem Lastschrifteinzugsverfahren nicht einverstanden sind, können Sie auch eine Überweisung tätigen. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bei in der Verwaltung wesentlich mehr Zeit kosten. Diese Zeit würden wir lieber in die Beratung unserer Mitglieder investieren.

Nein, da der Arbeits- und Kostenaufwand enorm hoch wäre. Wenn Sie sich gegen das Lastschrifteinzugsverfahren entschieden haben, müssen Sie selbst daran denken, bis spätestens zum 30.06. des Jahres Ihren Beitrag zu überweisen. Oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Mitglieder, die säumig sind, müssen wir jedoch aufwendig anschreiben.

Bitte teilen Sie uns Änderungen rechtzeitig mit, am besten schriftlich. Eine neue Adresse kann dazu führen, dass Sie unsere Zeitschriften und somit wichtige Informationen der DMSG nicht erreichen, beispielsweise die Einladung zu unserer Mitgliederversammlung oder der jährlich stattfindenden Tagung „MS-Forum“.
Eine nicht mehr existierende Kontoverbindung bewirkt, dass die Bank uns eine Gebühr für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug berechnet. Diese Gebühr müssen wir im Sinne der Fairness gegenüber allen anderen Mitgliedern, die uns Änderungen rechtzeitig mitteilen, an Sie als Zusatzkosten weitergeben.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Eine Lösung kann unter Umständen eine Ratenzahlung sein.
Wenn das Konto beim Einzug des Mitgliedsbeitrages nicht gedeckt ist, entstehen zusätzliche Kosten (Bankgebühr).

Nicht automatisch, um die Verwaltungskosten der DMSG zu reduzieren.
Denn: Wenn Sie bis zu 300 Euro im Jahr als Mitgliedsbeitrag oder als Spende zahlen, genügt dem Finanzamt bei der Steuererklärung eine Fotokopie des Kontoauszuges.
Wenn Sie höher gespendet haben oder explizit eine Spendenbescheinigung anfordern, dann stellt Ihnen die DMSG diese selbstverständlich aus.
Wenden Sie sich in diesem Fall an die DMSG-Geschäftsstelle in Kiel.

Teilen Sie uns den Umzug, die neue Adresse/Telefonnummer und ab welchem Datum Ihre neue Adresse gilt, mit. Wenn Sie in den dort ansässigen DMSG-Landesverband wechseln möchten, informieren wir diesen und teilen auch mit, ob Sie den Mitgliedsbeitrag bereits für das laufende Jahr bei uns geleistet haben oder nicht, damit keine doppelten Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Anschließend melden Sie sich bei dem neuen DMSG-Landesverband an.

Wenn Sie nicht mehr Mitglied sein möchten, können Sie mit einer schriftlichen Austrittserklärung (per Post, per Fax oder per E-Mail) mit 2-Wochenfrist zum Ende eines Quartals die Mitgliedschaft beenden. Für später eingehende Kündigungen gilt das nächstmögliche Austrittsdatum, also das Ende des darauf folgenden Quartals. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Die Mitgliedschaft endet auch, wenn ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag mehr als 24 Monate im Rückstand ist.

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