Erfahre hier, wann Du welche Bescheinigung benötigst

Wie kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?
Der Steuererklärung eine Bescheinigung beilegen: Die DMSG Schleswig-Holstein e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.
Daher kannst Du Spenden an die DMSG Schleswig-Holstein e.V. von der Steuer absetzen. Deine Spende gibst Du dafür in der Steuererklärung an.
Seit 2017 müssen keine Belege und separate Aufstellungen mehr an das Finanzamt versendet werden. Es genügt, wenn diese für eventuelle Rückfragen verfügbar sind. Auf elster.de stellt die Finanzverwaltung weitere Informationen zum Umgang mit Belegen zur Verfügung (Link zum PDF-Dokument).
Wie weise ich meine Spende nach?
Spenden über 300 Euro
Dafür muss der Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung beigelegt werden. Wir senden mindestens ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern uns Deine aktuelle Anschrift vorliegt. Benötigst Du noch einen Nachweis für Deine Spende? Dann wende Dich bitte an uns: info(at)dmsg-sh.de
Spenden bis zu 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Du kannst dafür unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis benutzen:
vereinfachter Zuwendungsnachweis DMSG Schleswig-Holstein e.V.
Wann erhalte ich meine Spendenbescheinigung?
Wir achten darauf, unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten und unsere Mittel effektiv einzusetzen. Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Zuwendungsbescheinigungen erst im I. Quartal des Folgejahres ausstellen und gesammelt an alle Spender*innen verschicken. Bis spätestens 31.März sollte Dir eine Spendenbescheinigung vorliegen, sofern wir Deine korrekte Anschrift haben.
Einzelspendenbescheinigung
Ab einer Spende von 300 Euro bekommst Du von uns, sofern uns Deine aktuelle Anschrift vorliegt, automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt.
Jahres-Sammelbescheinigung
Spendest Du mehrmals pro Jahr an uns? Dann senden wir Dir ab einer Jahresgesamtspende von über 300 € ebenfalls automatisch eine Jahres-Sammelbescheinigung, die alle Spenden zusammen bestätigt. Auch hier muss uns Deine aktuelle Anschrift vorliegen.
Hast Du noch Fragen, möchtest Deine neue Adresse mitteilen oder benötigst eine Spendenbescheinigung? Dann melde Dich gerne bei uns:

Heike Küster
0431 560 15 11
kuester(at)dmsg-sh.de