Spendenbescheinigung

Wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung für meine Spende?

Wie kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?

Der Steuererklärung die Spendenbescheinigung beilegen: Die DMSG Schleswig-Holstein e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Daher können Sie Spenden an die DMSG Schleswig-Holstein e.V. von der Steuer absetzen. Ihre Spende geben Sie in Ihrer Steuererklärung an.

Hinweis: Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Auf elster.de stellt Ihnen die Finanzverwaltung weitere Informationen zum Umgang mit Belegen zur Verfügung (Link zum PDF-Dokument).

Wie weisen Sie Ihre Spende nach?

Spendennachweis für Spenden über 300 Euro

Dafür legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung bei. Wir senden Ihnen mindestens ab einer Spendensumme in Höhe von 300,00 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung (auch Zuwendungsbescheinigung genannt) für das Finanzamt zu, sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis zu 300 Euro

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Beilegen können Sie unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis:

vereinfachter Zuwendungsnachweis DMSG Schleswig-Holstein

 

Wann erhalten Sie Ihre Spendenbescheinigung?

Wir achten darauf, unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten und unsere Mittel effektiv für die MS-Erkrankten einzusetzen. Daher bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir Zuwendungsbescheinigungen erst im I. Quartal des Folgejahres ausstellen und gesammelt an alle Spenderinnen und Spender verschicken. Bis spätestens 31.März sollte Ihnen Ihre Spendenbescheinigung vorliegen.

Falls Sie – aus irgendwelchen Gründen – dennoch sofort eine Spendenbescheinigung benötigen, dann teilen Sie uns dies bitte (am besten unter Angabe des Spendendatums) mit:  Kontakt zur Geschäftsstelle der  DMSG Schleswig-Holstein

Einzelspendenbescheinigung

Ab einer Spende von 300,00 Euro bekommen Sie von der DMSG Schleswig-Holstein e.V. – sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt – automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Ihre ggf. zu aktualisierende Anschrift können Sie uns gerne hier mitteilen.

Jahres-Sammelbescheinigung

Bei mehrfachen Spenden innerhalb eines Jahres über zusammen 300,00  € erhalten Sie automatisch eine Jahres-Sammelbescheinigung, die all Ihre Spenden zusammen bestätigt.

 

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