Studien

Patientenbefragung: Überprüfung der Versorgungslage mit enteraler Ernährung

Bitte um Mitwirkung zur Überprüfung der Versorgungslage mit enteraler Ernährung (bilanzierte Diäten) bei den Betroffenen

 

Helfen Sie uns ein klares Bild über die Versorgung der Betroffenen mit enteraler Ernährung zu erhalten. Nur auf der Grundlage Ihrer Hinweise lassen sich Weiterentwicklungen der getroffenen Regelungen in Angriff nehmen, die für Betroffene hilfreich sind.

Worum geht es:

Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Im Abschnitt I der Arzneimittel-Richtlinie werden die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt (regelmäßig) zu prüfen, ob eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit bilanzierten Diäten (Trink- und Sondennahrung) gewährleistet ist und ob es ggf. Anpassungsbedarf gibt.

In Vorbereitung dieser Evaluation benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher an einer kurzen Online-Umfrage (Survey Monkey) teilzunehmen.

Die Umfrage besteht aus 9 Fragen und ist in ca. 5 Minuten zu beantworten. Die Fragen richten sich an Erkrankte (oder an deren Betreuer), die regelmäßig bilanzierte Diäten verschrieben bekommen oder erhalten müssten/sollten. Gefragt wird nach möglichen Problemen bei der Verordnung oder der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Umfrage ist anonym und dient den Patientenvertreter:innen im G-BA als Argumentations-Grundlage bei den anstehenden Beratungen.

Bitte beantworten Sie die Umfrage bis zum 24.03.2023 über folgenden Link:

https://www.surveymonkey.de/r/SLW69GD

Ergänzende Hinweise:

Was sind bilanzierte Diäten / enterale Ernährung?

Bilanzierte Diäten (auch "diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke") sind Produkte zur vollständigen oder teilweisen Ernährung von Patienten, die eine fehlende, eingeschränkte oder gestörte Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption oder Verstoffwechslung von gewöhnlichen Lebensmitteln haben.

Bilanzierte Diäten sind daher verordnungsfähig, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, z.B. eine fehlende oder eine eingeschränkte Fähigkeit zur normalen Nahrungsaufnahme und -verwertung und diese nicht durch ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen behoben werden kann.

Unterschieden werden verschiedene Produktgruppen, die für die jeweiligen Indikationen / Einschränkungen einsetzbar sind bzw. an die spezifischen Erfordernisse angepasst wurden. Meist gibt es die Produkte in flüssiger Form als Trinknahrung oder Sondennahrung. Die Standardprodukte sind hochmolekulare, vollbilanzierte Diäten und enthalten alle notwendigen Bestandteile von Lebensmitteln wie Proteine, Fette, Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine und sind somit als einzige Nahrungsquelle geeignet. Sie können auch als ergänzende Ernährungsquelle eingesetzt werden (wenn der Körper nicht ausreichend mit normaler Ernährung versorgt werden kann).

Neben den Standardprodukten gibt es Spezialprodukte, die entsprechend den spezifischen medizinisch notwendigen Erfordernissen angepasst sind (z. B. niedermolekulare oder stoffwechseladaptierte Produkte) oder für Säuglinge und Kleinkinder altersadaptiert wurden.

Falls Sie noch ergänzende Informationen über die Versorgungslage mit enteraler Ernährung haben, dann können Sie uns diese auch gerne über info-patientenbeteiligung(at)g-ba.de mitteilen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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