Direkt-Verweise: zum Inhalt. zur Hauptnavigation, zu den Darstellungsoptionen,

Inhalt:

Werden Sie Mitglied im DMSG Landesverband

Der Mitgliedsantrag zum Download.
Den vorgefertigten Antrag einfach ausdrucken, ausfüllen und abschicken.

Gründe für Ihre Mitgliedschaft sind u.a.

- Sie können sich mit allen Fragen zur MS an uns wenden und sich beraten lassen.
- Sie können unsere Veranstaltungen, Seminare und Selbsthilfe- und Kontaktgruppen besuchen und sich auch mit anderen MS-Betroffenen austauschen.
- Für Mitglieder besteht in einer wirtschaftlichen Notlage und bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung über Stiftungen zu beantragen.
- Sie werden zu unserer jährlich stattfinden Tagung „MS-Forum“ eingeladen.
- Als Mitglied stärken Sie den Verband. Große Verbände bekommen in der Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit und haben eine bessere Durchsetzungskraft.
- Sie zeigen sich solidarisch mit anderen MS-Betroffenen.
- Der Bezug der 4-mal im Jahr erscheinenden Zeitschriften AKTIV und „MS-Infos und Meer“ ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
- Mitglieder erhalten Informationsmaterialien kostenlos.


Welche Informationen kann ich bekommen - nicht bekommen?

Wir beraten umfassend zu allen Lebensbereichen, z.B. zum Thema Arbeitsplatz, Familienleben, Wohnen. Unser Jurist untersterstützt Sie insbesondere in Widerspruchsverfahren in Sachen Schwerbehindertenausweis und Pflegestufe. Bei speziellen Fragen können wir den Kontakt zu anderen Stellen, wie beispielsweise zur Deutschen Rentenversicherung oder medizinischem Fachpersonal vermitteln.


Der Mitgliedsbeitrag

Der Mindestbeitrag beträgt zurzeit 30 Euro im Jahr. Wer möchte, kann gerne einen höheren Beitrag vereinbaren und die Arbeit der DMSG damit unterstützen.

Wann und wie erfolgt die Beitragszahlung?

Einmal im Jahr werden die Mitgliedsbeiträge für das Jahr per Lastschrift vom Konto eingezogen. Diese Zahlweise ist für den Landesverband die günstigste, weil sie weniger Arbeitskraft bindet als die Zahlweise per Überweisung (Barzahlung).

Wenn Sie jedoch mit einem Lastschrifteinzugsverfahren nicht einverstanden sind, können Sie auch eine Überweisung tätigen.

Das Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr, d.h., dass ungeachtet des Eintrittsdatums der gesamte Jahresbeitrag entrichtet wird. Es gibt kein Beitragsplitting.

Was ist zu tun, wenn ich den Beitrag nicht mehr leisten kann?

Bitte sprechen Sie uns rechzeitig an, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Eine Lösung kann unter Umständen eine Ratenzahlung sein.
Wenn das Konto beim Einzug des Mitgliedsbeitrages nicht gedeckt ist, entstehen zusätzliche Kosten (Bankgebühr).

Bekomme ich eine Rechnung?

Nein, da der Arbeits- und Kostenaufwand enorm hoch wäre. Wenn Sie sich gegen das Lastschrifteinzugsverfahren entschieden haben, müssen Sie selbst daran denken, bis Ende April des Jahres Ihren Beitrag zu überweisen. Oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Mitglieder, die säumig sind, müssen wir jedoch aufwendig anschreiben.

Die Spendenbescheinigung

Wenn Sie bis zu 200 Euro im Jahr als Mitgliedsbeitrag oder als Spende zahlen, genügt dem Finanzamt bei der Steuererklärung eine Fotokopie des Kontoauszuges. Wenn eine höhere Spende entrichtet wurde oder ein Spender explizit um eine Spendenbescheinigung bittet, können wir diese ausstellen. Wenden Sie sich in dem Fall an Frau Krause in der DMSG-Geschäftsstelle in Kiel, Tel. 0431 – 560 15-11.

Wenn Sie eine neue Adresse oder Kontoverbindung haben

Bitte teilen Sie uns Änderungen rechtzeitig mit, am besten schriftlich. Eine neue Adresse kann dazu führen, dass Sie unsere Zeitschriften und somit wichtige Informationen aus dem Landesverband nicht erreichen, beispielsweise die Einladung zu unserer Mitgliederversammlung oder der jährlich stattfindenden Tagung „MS-Forum“.
Eine nicht mehr existierende Kontoverbindung kann bewirken, dass die Bank Ihnen eine Gebühr für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug berechnet.

Umzug in ein anderes Bundesland

Teilen Sie uns den Umzug, die neue Adresse/Telefonnummer und ab welchem Datum Ihre neue Adresse gilt, mit. Wenn Sie in den dort ansässigen Landesverband wechseln möchten, informieren wir diesen und teilen auch mit, ob Sie den Mitgliedsbeitrag bereits für das laufende Jahr bei uns geleistet haben oder nicht, damit keine doppelten Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Anschließend melden Sie sich bei dem neuen Landesverband an.

Ehrenamtliches Engagement

Mögliche Einsatzgebiete für Sie wären:
- Vergrößerung des Netzwerkes der DMSG durch Ihre Kontakte
- Hilfe bei den Treffen der Selbsthilfe- und Kontaktgruppen
- Unterstützung von MS-Betroffenen und ihren Familien
- Benefizveranstaltungen organisieren bzw. initiieren.

Wir bieten Ihnen Unterstützung dabei! Unsere Ausbildungsreihe „Betroffene beraten Betroffene“ hat sich für Neueinsteiger bewährt. Für die fortlaufende Unterstützung Ehrenamtlicher gibt es das Seminar „Austausch und Weiterbildung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen“. Und natürlich können Sie uns jederzeit bei Fragen oder Schwierigkeiten ansprechen!

Wie und wann kann gekündigt werden?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer noch vor dem 30.09. kündigt, für den endet die Mitgliedschaft am Jahresende desselben Jahres. Für später eingehende Kündigungen gilt das nächstmögliche Austrittsdatum, also Ende Dezember des darauf folgenden Jahres.